Förderantrag

Aktuell existieren eine Vielzahl von kantonalen und nationalen Förderprogrammen für Beleuchtungssanierungen. In jedem Kanton sind Projekte ab 200m² Energiebezugsfläche förderberechtigt. Den Überblick zu behalten, was in welchem Kanton zurzeit gültig ist, ist nicht ganz einfach. Dafür sind wir von preluce da. Sie erhalten von uns aufgezeigt welche Programme für Sie in Frage kommen und unter welchen Bedingungen und mit welchem Beitrag Ihr Projekt gefördert wird. Für Sie erstellen wir die benötigten Formulare unterschriftsbereit.

Minergiestandard 2017

Möchten Sie Ihr Bauvorhaben nach einem der Minergiestandarde 2017 erstellen? Dann benötigen Sie unter anderem den Beleuchtungsnachweis nach SIA 387/4. Sie erhalten von uns den eingabebereiten Nachweis. Falls der Nachweis nicht den Forderungen entspricht, zeigen wir auf wie Ihr Projekt optimiert werden kann.

Energienachweis EN-12 / EN-111

Immer mehr Kantone setzen die MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) um. Hierbei wird bei Nichtwohnbau- Vorhaben über 1000m² der Energienachweis EN-12 / EN-111 gefordert. Dieser Nachweis besteht hauptsächlich aus dem Beleuchtungsnachweis SIA 387/4 und einer Kontrolle nach Abschluss des Bauvorhabens.

EN-111.pdf EN-111.pdf
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Beleuchtungsnachweis nach SIA 387/4

Die Norm SIA 387/4 hat einen effizienten Einsatz von Elektrizität für Beleuchtung in Gebäuden zum Ziel. Die Norm definiert die massgebenden Kennzahlen und legt die standardisierte Darstellung des Elektrizitätsbedarfs fest. Die verschiedenen Einflussgrössen wie Leuchten-Lichtausbeute, Beleuchtungssteuerung, Fenstergrösse, Raumhelligkeit, Sonnenschutz usw. fliessen in das Berechnungsmodell ein. Benötigt wird der Beleuchtungsnachweis für Förder- und Minergieanträge sowie dient er als Basis für den Energienachweis EN-111.

Beleuchtungsplanung

Was macht eine effiziente Beleuchtungsanlage aus und wie kann diese realisiert werden? Als produktneutrale Lichtplaner erarbeitet preluce agnicht nur Förderanträge oder Energienachweise. Wir planen unsere Lichtkonzepte unter architektonischen
und energetischen Gesichtspunkten im Dialog mit den Kunden.

 preluce ag, stammeraustrasse 9, 8500 Frauenfeld - Tel. +41 52 728 43 80 - mail@preluce.ch